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Dichtheitsprüfung von Kälteanlagen

Die Europäische Kommission hat in den letzten Jahren eine ganze Reihe an Verordnungen zum Schutz der Ozonschicht erlassen, die direkte Auswirkungen auf den Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen haben, die fluorierte Treibhausgase oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe als Kältemittel verwenden. Zu den wichtigsten EG-Verordnungen zählt Nr. 1005/2009 vom 16. September 2009 „… über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen“. Sie ist in Deutschland geltendes Recht, das heißt, sie bedarf keiner Umsetzung durch die nationale Gesetzgebung. Übergangsfristen sind nicht vorgesehen, das heißt, die Verordnung gilt seit 1. Januar 2010. Für die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen, die FCKW-, H-FCKW-, FKW- und H-FKW-Kältemittel verwenden, hat diese Verordnung enorme Konsequenzen auf den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung ihrer Anlagen.

Die wichtigsten Vorgaben:

  • Dichtheitsprüfung für Systeme mit Füllmenge
  • größer als 3 kg: mindestens alle 12 Monate
  • größer als 30 kg: mindestens alle 6 Monate
  • größer 300 kg: mindestens alle 3 Monate.          

Neu ist, dass es künftig keine Intervallerweiterung (wie in Art. 3 Abs. 4 EG-VO 842/2006 noch zulässig) durch ein automatisches Leck-Erkennungssystem mehr geben wird. Die Prüfung der Dichtheit darf nur noch von zertifiziertem Personal durchgeführt werden, ebenso die Instandhaltung, Wartung und Rückgewinnung von Kältemitteln.

Für den Betreiber haben die strengeren EG-Verordnungen bzw. strengeren nationalen Vorschriften folgende Konsequenzen:

  • Protokollierung der Füllmengen zur behördlichen Vorlage
  • Reparatur der Undichtigkeit umgehend, spätestens aber 14 Tage nach Entdeckung
  • Erneute Dichtheitsprüfung nach Reparatur von Leckagen
  • Pflicht zur Führung von Protokollen und Anlagenlogbüchern je Anlage
  • Aufzeichnungen über die Menge und die Art von zurückgewonnenen bzw. von nachgefüllten Kältemitteln

Vorteile der Durchführung von Dichtheitsprüfungen:

  • Sicherstellung der Energieeffizienz der Anlage
  • Sicherstellung der verordnungskonformen Prüfintervalle
  • Senkung der Energiekosten
  • Vermeidung von Verstößen gegen geltendes Recht (Bußgelder von bis zu 50.000 € pro Verstoß)

Dichtheitsprüfung:

  • Installation eines Leckage-Erkennungssystems, damit kurzfristig auf den Austritt klimaschädigender Gase reagiert werden kann

Dienstleistungspaket:

  • Protokollierung der Füllmengen nach EG-Verordnungen
  • Dichtheitsprüfung/Wiederholungsprüfung bei Undichtigkeiten
  • Schulung des Betreibers über verordnungskonformen Betrieb, Protokollierung und Logbuch-Führung
  • Strategieüberlegungen zu Kältemittel-Alternativen

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